Burnout? Die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie wirkt!
Quelle: Der Kassenarzt, 2004
Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie SMT bei Krampfadern:
Verbesserung der Mikrozirkulation in den Beinen
Quelle: Saphenion News, 2020
Medizin-Nobelpreis geht an drei Zellforscher
Quelle: Nobel Media, 2019
Beweis erbracht:
Reiner Sauerstoff hilft gegen Clusterkopfschmerz
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V., 2010
Geschichte der Naturheilkunde
Quelle: Naturarzt, 2017
Berliner Morgenpost
Kopfschmerz
Patienten mit so genannten Cluster-Kopfschmerzen sollten sich nicht selber mit herkömmlichen Schmerzmitteln behandeln. Die stechenden, extrem starken Schmerzattacken können zwar pro Tag bis zu zehn Mal auftreten, dauern aber häufig nur wenige Minuten - die Wirkung von normalen Schmerztabletten setzt deshalb nicht rechtzeitig ein. Darauf macht die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) in Kiel aufmerksam. Die Experten empfehlen statt Medikamente zunächst das Inhalieren von reinem Sauerstoff über eine Gesichtsmaske. Diese Maßnahme helfe sechs von zehn Betroffenen. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Medikamente, deren Anwendung aber genau mit dem Arzt durchgesprochen werden muss.
Quelle: Berliner Morgenpost, 2005
Deutsches Ärzteblatt
Gericht stützt alternative Behandlungsmethode
MÜNCHEN. Wenn alternative Behandlungsmethoden zu einem medizinischen Erfolg führen, muss die Krankenkasse unter Umständen dafür zahlen. Das Landgericht München I gab in einem am 2. Dezember veröffentlichten Vergleich einer Patientin Recht, die eine Zahnfehlstellung in Ober- und Unterkiefer mit einer kombinierten Therapie behandeln ließ.
Kieferorthopädische Maßnahmen wurden mit Magnetfeldtherapie sowie Sauerstoffbehandlung verbunden. Das Ergebnis der vier Jahre langen Behandlung sind makellose Zähne, wie das Gericht befand. Deshalb müsse die Krankenkasse der 42-Jährigen dafür bezahlen, obwohl es sich um eine so genannte Außenseitermethode handle, die nur von wenigen Ärzten angewandt werde.
Ausschlaggebend sei „nur der Erfolg“ der Behandlung, befand das Landgericht und stellte sich damit gegen ein vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts München. Krankenversicherung und Patientin einigten sich nach dieser grundsätzlichen Erklärung des Gerichts auf einen Vergleich.
Quelle: ddp, 2. Dezember 2003
forschung aktuell
Medizin - Reiner Sauerstoff heilt fast alle Wunden
Wenn chronische oder schlecht heilende Wunden mit reinem Sauerstoff behandelt werden, dann heilen sie besser und schneller. Das berichten Forscher im Fachblatt "Pathophysiology". Patienten mit Unfallverletzungen, Operationsnarben oder chronischen Wunden bekamen jeden Tag 90 Minuten lang einen Beutel mit reinem Sauerstoff über die Wunde gestülpt. Zwei Drittel der schwierigen Wunden heilten allein durch diese Sauerstofftherapie. Der Sauerstoff beschleunige das Wachstum neuer Zellen und fördere die Entstehung neuer Blutgefäße. Dank der verbesserten Durchblutung heilten Wunden schneller ab, erläutern die Forscher. Nach der Heilung blieb weniger Narbengewebe zurück als bei der Behandlung mit Hilfe von Windsalben.
Quelle: mawi, 28.1.2003
Ärzte Zeitung
Helfer Sauerstoff
Warum ist mit Sauerstoff angereichertes Gewebe eigentlich strahlenempfindlicher als hypoxisches Gewebe? Wahrscheinlich fixiert der Sauerstoff die durch die ionisierende Strahlung gesetzten Schäden. Die Sauerstoff-Fixations-Hypothese geht davon aus, dass die Strahlung direkt oder - über die Radiolyse von Wasser - auch indirekt zur Erzeugung hochreaktiver Radikale in der DNA führt. Diese Radikale schädigen letztlich die Erbsubstanz, so Dr. Axel Becker. Molekularer Sauerstoff fixiert diese Radikale. Damit können die natürlichen Reparaturmechanismen der Zellen nicht mehr greifen. In hypoxischem Gewebe werden Strahlenschäden nicht fixiert. Das erleichtert der Krebszelle die Reparatur.
Quelle: Ärzte Zeitung, 1997-2004
Finanztest
Alternative Heilmethoden - Erstattung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflicht privater Krankenversicherungen zur Kostenübernahme für alternative Heilmethoden präzisiert. Bei der Behandlung unheilbarer Krankheiten, bei denen es um Linderung geht, müssen die Versicherer gleichermaßen für schul- wie auch für alternativmedizinische Methoden und Arzneimittel einstehen, heißt es.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte eine Klausel in den Musterbedingungen der Privatversicherer als unklar beanstandet. Der BGH billigte zwar die Versicherungsbedingungen, stellte aber klar, was wie zu verstehen sei. Bei unheilbaren und nicht erforschten Krankheiten, für deren Therapie weder Schul- noch Alternativmedizin Erfolg versprechende Methoden entwickelt haben, stehen nun beide Behandlungsansätze nebeneinander und müssen von den privaten Versicherern erstattet werden - wenn sie medizinisch notwendig sind.
Quelle: Az. IV ZR 60/01 und 119/01